Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM wendet sich an alle Langzeiterkrankten, die innerhalb von zwölf Monaten sechs Wochen (42 Tage) oder länger arbeitsunfähig waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die sechs Wochen zusammenhängend oder auf die ganzen zwölf Monate verteilt sind. Sollte es notwendig sein, kann ein BEM-Verfahren auch schon bei einer kürzeren Krankheitsdauer durchgeführt werden. Die Initiative geht beim BEM immer vom Arbeitgeber oder seiner Vertretung (BEM-Verantwortliche:r) aus.

Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden im Anschluss an eine längere Erkrankung wiederherzustellen, zu fördern und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Insgesamt soll die Gesundheit und damit die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten werden.

Oftmals stehen die Mitarbeitenden dem BEM skeptisch gegenüber und lehnen es daher ab. Um die Akzeptanz des BEM zu steigern, ist es wichtig, transparent über das Verfahren zu informieren und so Unsicherheiten zu beseitigen, denn das Unternehmen muss das BEM unabhängig von der Unternehmensgröße anbieten. Der Beschäftigte muss das Angebot aber nicht annehmen, denn für ihn ist es freiwillig. Den rechtlichen Rahmen dazu gibt der § 167 Abs. 2 des SGB IX.