Dienstrad, Jobbike oder Jobrad – gut für Gesundheit und Umwelt

Die Bereitstellung von Dienstfahrrädern fördert nicht nur die Bewegung und damit die Gesundheit der Mitarbeitenden. Zur gleichen Zeit wird mit dieser steuerbegünstigten BGF-Maßnahme auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Diensträder sind Fahrräder oder auch Pedelecs („Pedal Electric Cycle” – ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung), die ein Unternehmen den Mitarbeitenden (dauerhaft) zur Verfügung stellt. Der Begriff Pedelec wird oft auch synonym zum Begriff E-Bike verwendet. Mit E-Bikes sind allerdings allein durch einen Motor angetriebene Räder gemeint, wodurch sie gesetzlich als Kraftfahrzeuge (§ 1 StVG) und damit steuerrechtlich als Dienstwägen gelten. Diensträder können für berufliche und auch für private Fahrten genutzt werden. Es gibt hierbei zwei Arten zur Finanzierung dieser Maßnahme. Beide Modelle beinhalten, dass die Firma einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft abschließt. Bekannte Leasinganbieter sind zum Beispiel: JobRad, BusinessBike, mein-Dienstrad.de, lease a bike oder auch Company-bike.  Die Mitarbeitenden können sich ihr Dienstrad dann bei einem kooperierenden Fahrradhändler beispielsweise in der Region direkt im Laden oder auch online aussuchen.

Variante 1: Gehaltsumwandlung

Gehaltsumwandlung bedeutet, dass das Unternehmen das Fahrrad oder das Pedelec least und die monatlichen Raten über die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin bezahlt wird. Durch diese Gehaltsumwandlung sparen die Mitarbeitenden Steuern, da der umgewandelte Lohn nicht mehr der Besteuerung und der Sozialversicherungsabgaben unterliegen. Das Dienstrad kann in der Regel auch privat genutzt werden. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil muss aber versteuert werden. Seit 2020 wird dafür der Bruttolistenpreis auf ganze Hunderter abgerundet und dann ein Viertel (0,25) dieses gerundeten Preises mit einem Prozent versteuert. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Auf diese Weise ist das Dienstrad im Vergleich zu einem Direktkauf um bis zu 40% günstiger.

Variante 2: Gehaltsextra

Eine zweite Möglichkeit ist die Finanzierung als „Gehaltsextra“. Hier übernimmt die Firma die Leasingkosten vollständig und überlässt den Arbeitnehmenden die Diensträder zusätzlich zum Lohn. Eine Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung findet in diesem Fall nicht statt.
Die Regelungen beider Varianten gelten für Fahrräder und Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h, da bei einer Unterstützung von über 25 km/h die Steuerregelungen für Dienstwägen gelten (wie bei den E-Bikes).

Eine steuerbegünstigte BGF-Maßnahme mit vielen Vorteilen

 

Das Unternehmen kann die Diensträder steuerlich als Betriebsausgaben absetzten und auch der Arbeitsweg per Fahrrad kann von jedem Mitarbeitenden bei der Steuererklärung als Entfernungspauschale abgesetzt werden.

Sollten sich mehrere Mitarbeitende für die Nutzung von Diensträdern entscheiden, kann außerdem darüber nachgedacht werden, zusätzlich Maßnahmen einzuführen, die zur Nutzung der Diensträder motivieren und somit weitere Anreize darstellen. Diese könnten zum Beispiel die Installation von Fahrradständern oder Ladestationen für Pedelecs sein.

Auch bei Mitarbeitenden im Homeoffice lohnt sich ein solches Jobrad, denn es kann eben auch in der Freizeit oder im Urlaub genutzt werden. Außerdem ermöglicht es einen Ausgleich zum Bewegungsmangel, der beim Arbeiten von zu Hause aus auftreten kann. Allgemein ist wichtig, dass die Beschäftigten wissen, dass sie mit dem Dienstrad nicht nur zur Arbeit fahren können. 

Auch während der privaten Nutzung ist das Dienstrad versichert. Die allermeisten Leasingverträge beinhalten einen solchen Versicherungsschutz für das Rad, der in vielen Fällen wie Diebstahl, Unfall oder bei Schäden durch Sturz greift und der entstandene Schaden ersetzt wird. Der genaue Umfang der Versicherung und ob dabei auch die Nutzung des Rades durch Familienangehörige der Mitarbeitenden eingeschlossen ist, hängt vom Angebot und den Konditionen der Leasinggesellschaft ab.

Weitere Vorteile von Diensträdern

  • Mitarbeitende bewegen sich nachweislich mehr (zur Arbeit und in der Freizeit)
  • Die Anzahl der Krankheitstage sinkt
  • Das Betriebsklima kann durch gemeinsame Fahrten gestärkt werden
  • Leistungsfähigkeit und Produktivität steigen
  • Die Mitarbeiterzufriedenheit steigt
  • Das Stressgefühl sinkt
  • Es dient als Ausgleich zur Arbeit und entlastet die Umwelt
  • Die Gesundheit wird gestärkt

Häufig gestellte Fragen zum Thema Dienstrad

 

1. Können auch Lastenräder und Falträder Diensträder sein?

Ja, denn grundsätzlich können alle Fahrräder Diensträder sein. Der jeweilige Mitarbeitende kann sich beim kooperierenden Fahrradhändler sein Dienstrad aussuchen. Darunter zählen auch alle Fahrradtypen mit einem Motor zur Unterstützung bis 25 km/h (z. B. Pedelec). Sofern das Unternehmen keine anderen Vorgaben macht, können sich Angestellte auch Jobräder im Wert von mehreren Tausend Euro aussuchen.

 

2. Muss ein Dienstrad am Ende der Leasinglaufzeit zurückgegeben werden?

In der Regel beabsichtigen die Leasinganbieter, den Arbeitnehmenden gegen Ende der Leasinglaufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen. Allerdings darf diese sogenannte Andienung nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden, denn dies würde den rechtlichen Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen. 

 

3. Darf nur eine Person das Dienstrad nutzen?

Das kommt darauf an, was der Arbeitgeber mit den Mitarbeitenden vereinbart. Empfehlenswert ist es, die Personen, die zur Nutzung des Dienstrades berechtigt sind, schriftlich festzuhalten.

 

Gern beraten wir Sie, falls Sie Fragen zu dieser Maßnahme oder zu einem anderen Thema der betrieblichen Gesundheitsförderung haben oder Hilfe benötigen.