BGM verstehen - rechtliche Rahmenbedingungen

Nicht alle Säulen des BGM sind für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Welche Vorgaben zu beachten sind und welche Leistungen freiwillig angeboten werden können, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Die wichtigsten Grundlagen

 

Ein betriebliches Gesundehitsmanagement setzt sich aus drei zentralen Säulen zusammen:

  1. Betriebliche Gesundheitsförderung
  2. Arbeitsschutz
  3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Diese unterscheiden sich nicht nur theatisch, sondern auch im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Recht einfach gestaltet sich dies im Bereich des Arbeitsschutzes. Die Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes sind sowohl seitens des Arbeitgebenden als auch seitens des Arbeitnehmenden gesetzlich verankert. Ihnen ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Der Arbeitgebende ist zudem gesetzlich verpflichte, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für diejenigen Mitarbeitenden anzubieten, die innerhalb eines Jahres sechs Wochen oder länger arbeitsunfähig waren. Die Mitarbeitenden dürfen dann selbst entscheiden, ob sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist hingegen sowohl von Arbeitgebenden- als auch von Arbeitnehmendenseite freiwillig. Von einem wirklichen BGM kann allerdings erst dann gesprochen werden, wenn aller drei Säulen aktiv und langfristig im Unternehmen umgesetzt werden.

Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes

 

Im Bereich des Arbeitsschutzes sind folgende wesentliche Gesetzmäßigkeiten zu berücksichtigen:

 

Sozialgesetzbuch VII

Dieses bezieht sich auf die Säule des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Paragraf 1 und 14: Hier werden die Unfallversicherungen adressiert und deren Aufgabe zur Unfallverhütung und Verhinderung der Gesundheitsgefahren beschrieben. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen benannt.

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

In diesen Kontext fügt sich das allgemeine Arbeitsschutzgesetz ein: Hier werden die Gesetze und Vorgaben über Maßnahmen festgehalten, die vom Unternehmen selbst zu treffen sind. Zudem regelt es die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Hier sind ebenfalls die Bestimmungen für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung festgelegt, insbesondere werden dabei die Aufgaben der Betriebsärzte und die Bestellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Unternehmen thematisiert.

 

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Ebenfalls wichtig, wenn es um die Gesundheit im Unternehmen geht: das Arbeitszeitgesetz. Dieses regelt Arbeits-, Pausen-, Ruhe- und Erholungszeiten zum Schutz der Gesundheit und zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten.

 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Hier werden sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische sowie Hygiene-Verordnungen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten geregelt.

Außerdem enthält die ArbStättV die Grundlagen und Voraussetzungen für einen optimalen Bildschirmarbeitsplatz und regelt, welche sonstigen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um Behinderungen bei der Arbeit zu vermeiden und einen gesundheitsförderlichen Büro-Arbeitsplatz zu gestalten.

Rechtlicher Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements

 

Die gesetzlichen Vorgaben, welche das betriebliche Eingliederungsmanagement betreffen, sind im Sozialgesetzbuch IX § 167 Prävention nachzulesen.

Was gilt im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung?

 

Bezüglich der BGF sind Sozialversicherungsträger gesetzlich verpflichtet, Unternehmen bei der Umsetzung und Stärkung der gesundheitsförderlichen Maßnahmen im Betrieb zu unterstützen.

Das BGM unterliegt zudem einer Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen, die bei der Umsetzung des BGM berücksichtigt werden sollten. Sie bilden den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen das BGM im Unternehmen gestaltet wird. Im Folgenden sind die wichtigen Gesetze für die Einführung eines BGM überblickshaft dargestellt:

 

Deutsches Präventionsgesetz

Dieses bildet die Basis eines BGM und stellt vor allem den Sozialversicherungsträgern, den Ländern und den Kommunen den Auftrag zur Prävention und Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben.

 

Sozialgesetzbuch V §20 – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

Beinhaltet Bestimmungen zur Säule der Gesundheitsförderung

Es gibt Rahmenbedingungen der primären Prävention (Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken) und der Gesundheitsförderung in Betrieben vor. Dies gehört insbesondere zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen, die verpflichtet sind, Leistungen der Prävention und Gesundheitsförderung anzubieten.

Paragraf 20a: Die gesetzliche Krankenversicherung ist bestrebt, die Prävention und Gesundheitsförderung (z.B. in den Bereichen Wohnen, Lernen, Studieren, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, sowie Freizeitgestaltung) voranzutreiben.

Paragraf 20b und c: Die gesetzliche Krankenversicherung ist bestrebt, die Gesundheit in den Betrieben zu stärken und insbesondere den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen zu unterstützen. Unter Einbezug der Verantwortlichen für den Betrieb und der Belegschaft stärken sie gesundheitsförderliche Ressourcen.

Die konkreten Leistungen der Sozialversicherungsträger zur Gesundheitsförderung im Betrieb sind im Leitfaden für Prävention des GKV-Spitzenverbandes verschriftlicht.

 

 

Dies sind die wichtigsten Anlaufstellen und Gesetzmäßigkeiten,  bei denen man sich über die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Leistungen der Versicherungsträger informieren kann. Zudem bilden sie die Grundlage für die Etablierung eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements im Unternehmen.